Beglaubigte Übersetzungen, die für ein Gericht, eine Behörde oder Hochschule bestimmt ist, muss in vielen Fällen von einem gerichtlich beeidigten und zertifizierten Dolmetscher beglaubigt werden. Diese Gerichtsdolmetscher werden von den entsprechenden, hierfür zuständigen Stellen ernannt.
In den meisten Fällen handelt es sich um Dokumente wie:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Gerichtsurteil
- Maturazeugnis
- Hochschulzeugnis
- Führerschein
- und viele andere
Alphatrad Austria verfügt über ein umfassendes Netzwerk von zertifizierten Übersetzern für viele europäische und außereuropäische Sprachen. Eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Dokumente ist somit garantiert.
Ohne großen Aufwand erhalten Sie Ihr Angebot für eine beglaubigte Übersetzung, indem Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail an austria@alphatrad.at oder per Fax an 0800 202 036 schicken. So können wir Ihre Anfrage schnellstens bearbeiten.
Es ist deshalb nicht nötig, dass Sie in eines unserer Büros kommen. Wenn diese Möglichkeit für Sie jedoch am bequemsten ist, ist die Aufnahme Ihres Anliegens in unseren Büros kein Problem. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein nach den jeweiligen Öffnungszeiten (Gratis-Tel. 0800 204 206).
Sie können auch unser Online-Formular zur Anfrage nutzen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Kopien Ihrer Originaldokumente per Post an eine unserer Filialen zu schicken.


