Mit welchen Preisen muss bei der Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen in Österreich gerechnet werden?
Eine generelle Kostenberechnung bei beglaubigten Übersetzungen gibt es nicht, da dabei sehr viel beachtet werden muss.
Der Preis und die Lieferzeit hängen nämlich von verschiedenen Faktoren ab; diese sind vor allem:
- Sprachkombination (es macht zum Beispiel einen großen Unterschied ob es Englisch oder Chinesisch ist)
- gewünschte Bearbeitungsdauer
- Textumfang
- Art bzw. Schwierigkeit des Textes (manche Texte sind so spezifisch, dass zeitaufwändige Recherchen notwendig sind)
Kosten für Gerichtsdolmetscher
Es gibt also keine Faustregel für die Preisberechnung, aber in der Regel sind in Österreich 2 Berechnungsformen gültig:
- Zeilenpreis bzw. Wortpreis: Beglaubigte Übersetzungen werden in Österreich in der Regel nach dem Zeilenpreis ermittelt, der, je nach Schwierigkeitsgrad der Sprache, bei ca. 1,00 Euro netto anfängt. Dazu kommt noch eine Beglaubigungsgebühr; je nach Übersetzer (Gerichtsdolmetscher) und Sprache fängt diese in der Regel bei ca. 15,00 Euro netto an.
- Pauschalpreis: Da es sich bei dem Ausgangstext oftmals um ein offizielles Dokument handelt (z. B. Zeugnisse, Urkunden, Firmenbuchauszüge etc.), das eingescannt wird oder in Papierform vorliegt, kann die Textmenge manchmal nicht exakt ermittelt werden. Daher wird diese grob geschätzt und so ein Pauschalpreis für die Dienstleistung ermittelt.
Beachtet werden muss zudem, dass bei amtlichen Übersetzungen von kurzen Texten (z.B. eine Heiratsurkunde) oft ein Mindestbetrag berechnet wird, also kein Zeilen- bzw. Worthonorar. Die Gerichtsdolmetscher bzw. die Sprachspezialisten der Übersetzungsbüros teilen Ihnen den Betrag bei einer konkreten Anfrage gerne mit. Darüber hinaus können noch zusätzliche Kosten für den Versand der Übersetzung anfallen.
Wir übersetzen und beglaubigen Ihre offiziellen Dokumente:
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Diplome
- Heiratsurkunden
- Verträge
- Zeugnisse (z.B. Arbeitszeugnisse)
- Scheidungsbeschlüsse
- Bescheinigungen über die Ehefähigkeit
- Auszüge aus dem Strafregister
- Bescheinigungen über Todesfälle / Sterbeurkunden
- Firmenbuchauszüge
- Führerscheine
- Bankauszüge
- Bescheinigungen von Versicherungen
- ...
Benötigen Sie ein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung?
Gerne können Sie uns die Unterlagen über unsere Onlineanfrage oder direkt per Email zusenden. Wir informieren Sie dann gerne und schicken Ihnen einen Kostenvoranschlag inkl. Lieferzeit für Ihre beglaubigte Übersetzungsarbeit.
FAQ zum Thema Kosten für beglaubigte Übersetzungen
Wie viel kosten beglaubigte Übersetzungen?
Es ist schwer zu sagen, ohne die Dokumente zu prüfen. Der Preis für beglaubigte Übersetzungen hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Sprache, Komplexität und Länge des Ausgangstextes.
Gibt es einen Mindestrechnungsbetrag für beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Ein Übersetzungsprojekt besteht nicht nur aus der Übersetzung selbst, sondern erfordert auch andere Arbeiten, die ebenfalls im Preis berücksichtigt werden müssen. Der Mindestpreis (Mindestrechnungsbetrag) für eine beglaubigte Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Sprache und dem Umfang.
Werden meine Dokumente und Daten vertraulich behandelt?
Selbstverständlich werden Ihre Dokumente und Daten vertraulich behandelt. Wenn Sie es wünschen, kann unser Übersetzungsbüro eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen.