Jede Ehe, die vor einem Standesamt geschlossen wurde, kann durch eine Scheidung aufgelöst werden. In einigen Ländern ist dazu kein Anwalt nötig und das zuständige Gericht kann auch ohne juristischen Beistand eine rechtsgültige Entscheidung treffen. Um diese Entscheidung für eine erneute Eheschließung, eine Einbürgerung oder andere behördliche Vorgänge belegbar zu machen, erfolgt nach der Bekanntgabe des Scheidungsurteils das Ausstellen der Scheidungsurkunde. Soll das Dokument im Ausland als Nachweis vorgelegt werden, muss man die Scheidungsurkunde übersetzen lassen.
Unterschiede zwischen Scheidungsurteil & Scheidungsurkunde
Ein Richter verkündet am Ende der Verhandlung das Scheidungsurteil, das auch Scheidungsbeschluss genannt wird. Wie bei Gerichtsurteilen üblich, gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit einer Anfechtung. Erst wenn die dafür vorgesehene Zeitspanne verstrichen ist, stellt das Gericht die Scheidungsurkunde aus. Die Ehe gilt ab diesem Datum als aufgelöst und der Eintrag im Eheregister wird dementsprechend geändert.
Sind beide Ehepartner sich einig, dass keine Anfechtung erfolgen soll, ist das Urteil direkt mit der Verkündung rechtskräftig und dieser Umstand wird auch im Urteil vermerkt. Beide Ehepartner erhalten im Anschluss an den Scheidungstermin das Urteil zugeschickt. Die Scheidungsurkunde folgt nach Verstreichen der Anfechtungsfrist meist automatisch. Auf Antrag können weitere Ausfertigungen von Scheidungsurkunden erneut ausgestellt werden.
Inhaltlich unterscheiden Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde sich meistens nicht, denn der gefasste Beschluss wird lediglich in eine Urkunde übertragen. Allerdings gibt es Teilausfertigungen und Vollfassungen von Scheidungsurkunden. Eine Teilfassung reicht in vielen Fällen als Nachweis aus. Ohne Angabe von Gründen bestätigt diese, dass die Ehe aufgelöst wurde. Die Vollfassung einer Scheidungsurkunde hingegen enthält auch alle zusätzliche Vereinbarungen und die Begründung. Soll eine Scheidung in einem anderssprachigen Land anerkannt werden, braucht es meist eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung von Scheidungsunterlagen nötig?
Innerhalb eines Landes wird als Nachweis über eine Scheidung oft eine Kopie der Urkunde anerkannt, wenn das Original bei einem persönlichen Termin vorgelegt werden kann. Soll die Scheidungsurkunde hingegen im Ausland als Nachweis oder eine ausländische Urkunde im Inland vorgelegt werden, ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Da es sich bei einer Scheidungsurkunde um ein behördliches Dokument handelt, kann eine einfache Übersetzung nicht anerkannt werden. Zur Übersetzung solcher Dokumente ist je nach Land ein vereidigter Übersetzer (Gerichtsdolmetscher) notwendig oder eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung.
Solche beglaubigten Übersetzungen enthalten nicht nur die Unterschrift des Übersetzers, sondern auch seinen Stempel oder ein Siegel. In einigen Ländern ist zusätzlich die Unterschrift des Konsulats notwendig. Zum Beispiel, in Österreich, Deutschland, Spanien und Frankreich reicht meist die Ausführung eines vereidigten Übersetzers aus, während man in Portugal, in der Schweiz und in einigen anderen Ländern ein notariell beglaubigtes Dokument benötigt.
Welche Kosten entstehen für die Übersetzung einer Scheidungsurkunde?
Die Kosten für das Übersetzen einer Scheidungsurkunde oder eines Urteils setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen:
- Textumfang (Teil- oder Vollfassung)
- Sprachkombination
- Gewünschte Lieferzeit
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Unser Tipp:
Um die Kosten einer beglaubigten Übersetzung zu senken, lohnt es sich bei der Behörde anzufragen, ob eine Übersetzung der Teilfassung des Scheidungsurteils ausreicht oder die beglaubigte Vollversion der Urkunde notwendig ist.
Sie wollen ein Scheidungsurteil oder eine Scheidungsurkunde übersetzen lassen?
Ausländische Behörden fordern die Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde in erste Linie, um einer erneuten Eheschliessung zustimmen zu können. Eine Übersetzung kann aber auch aus anderen Gründen notwendig werden, wenn beispielsweise Vereinbarungen in Bezug auf gemeinsame Kinder oder Vermögenswerte getroffen wurden oder Namensänderungen anerkannt werden sollen.
Unser Übersetzungsbüro arbeitet mit Notaren und Übersetzern zusammen, die auch beglaubigte Übersetzungen ausstellen dürfen. Um Ihnen einen möglichst exakten Kostenüberblick liefern zu können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Neben Ausgangs- und Zielsprache spielt auch das Land, für das die Übersetzung angefertigt werden soll, eine wichtige Rolle bei der Zusammensetzung der anfallenden Kosten.
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FAQ zur Übersetzung von Scheidungsurkunden
Was ist der Unterschied zwischen einem Scheidungsurteil und einem Scheidungsbeschluss?
Durch juristische Neuerungen wurde aus einem Scheidungsurteil der Scheidungsbeschluss. Beide Begriffe werden also als Synonyme genutzt.
Wann ist ein Scheidungsurteil rechtskräftig?
Üblicherweise gibt es bei Gerichtsurteilen die Möglichkeit einer Anfechtung durch eine Partei. Verzichten beide Parteien bereits bei der Verkündung des Scheidungsurteils auf eine Anfechtung, ist der Beschluss direkt rechtskräftig.
Wozu dient die Angabe, für welches Land die Übersetzung gedacht ist?
Die gesetzlichen Vorgaben des Ziellandes und deren Einhaltung bestimmen den Kostenrahmen mit.
Kann meine Scheidungsurkunde auch in wenig gebräuchliche Sprachen übersetzt werden?
Ja, wir arbeiten mit Übersetzern aus vielen verschiedenen Ländern zusammen und bieten neben Übersetzungen in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch, auch Übersetzungen ins Albanische oder Slowenische an. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
Warum gibt es verschiedene Ausfertigungen einer Scheidungsurkunde?
Viele Scheidungsurteile beinhalten zusätzliche Vereinbarungen. Dazu gehören Abmachungen über gemeinsame Kinder oder Vermögen, das geteilt werden soll. Welche Fassung eine Behörde benötigt, sollte daher vorab erfragt werden.
Werden meine Daten und Dokumente vertraulich behandelt?
Ihre Dokumente und Daten werden selbstverständlich vertraulich von uns behandelt. Auf Wunsch unterzeichnet unser Übersetzungsbüro auch eine Geheimhaltungsvereinbarung.
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