Ob Einstellungskriterium oder Parameter für die Karriereentwicklung, Chance für die Entwicklung der Kanzlei und/oder Verbesserung der Qualität des Austauschs mit ausländischen Mandanten ist die Beherrschung einer oder mehrerer Fremdsprachen Teil der bevorzugten Kompetenzen des Rechtsanwalts. Verbunden damit können die Schwierigkeiten auf diesem Gebiet auf einem globalen Markt, der dank der Digitaltechnik zugänglicher wird, besonders ins Gewicht fallen. Glücklicherweise gibt es Lösungen, um die im Umgang mit Fremdsprachen weniger erfahrenen Rechtspraktiker zu unterstützen.