Die Hochzeit zweier Menschen ist immer ein Grund zum Feiern, doch auch die Behörden interessieren sich natürlich für den Vorgang. Eine Heirats- oder Eheurkunde bestätigt, dass zwei Menschen den Bund der Ehe eingegangen sind. Zusammen mit der Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde gehört die Heiratsurkunde zu den Personenstandsurkunden und wird von den regional zuständigen Behörden ausgestellt.